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Mindestlohn steigt in zwei Schritten

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro – zuvor waren es 12 Euro brutto pro Stunde. Anfang 2025 folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.

Mit diesem Schritt hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt. Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregierung auch von der kommenden Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte.

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das laufend ermittelt, wie sich der Mindestlohn auf den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. Sie berät sich alle zwei Jahre, um der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. So ist es im Mindestlohngesetz vorgesehen.

Ihre Erkenntnisse stellt sie der Bundesregierung regelmäßig in Berichten zur Verfügung, zusammen mit ihren Vorschlägen zur Anpassung des Mindestlohns.

(Bundesregierung / STB Web)

Artikel vom 30.01.2024

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